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Die jahrhundertealten Gesundheitslehre des AYURVEDA

Ayurveda ist mit weit über 5000 Jahren die älteste überlie­ferte Gesund­heits­lehre und entspringt der alt-indischen Heilkultur. Im Ayurveda bringt man die indivi­duelle Konsti­tution eines jeden Menschen, genannt Vata, Pitta und Kapha durch Massagen, Ernährung sowie Gesund­heits­be­ratung ins natür­liche Gleich­ge­wicht. Disba­lancen der eigenen Konsti­tution und somit einher­ge­hende gesund­heit­liche Probleme wie Unwohlsein, Schmerzen, Blockaden, und Krank­heiten sowie Emoti­ons­schwan­kungen etc. können so erfolg­reich bekämpft werden. Aufgrund der ruhigen und doch kräftigen Griff­technik der Massage haben ayurve­dische Behand­lungen eine wohltuende, intensiv entspan­nende und beruhi­gende Wirkung auf Körper und Seele.

Wie wirkt Ayurveda?

Unver­daute und nicht ausge­schiedene Giftstoffe und Schlacken im Körper siedeln sich an den jewei­ligen Schwach­stellen der Konsti­tu­ti­ons­typen an und können so Krank­heiten hervor­rufen. Die Rezep­turen der im Ayurveda intensiv wirkenden Kräuteröle sind speziell auf die Bedürf­nisse der verschie­denen Konsti­tu­ti­ons­typen ausge­richtet, weshalb das Öl vor jeder Behandlung indivi­duell für jeden Kunden ausge­wählt wird. Durch die warme Ölmassage werden Gift- und Schla­cken­stoffe gelöst und dringen unter­stützt durch ein anschlie­ßendes Schwitzen nach außen um den Körper so zu entgiften und vor Krank­heiten zu schützen. Man fühlt sich ausge­glichen und zufrieden, Nervo­sität, Reizbarkeit und unliebsame Neben­er­schei­nungen wie Schlaf­stö­rungen, Kopfweh, Mattigkeit, Hautir­ri­ta­tionen etc. werden bei mehrma­liger Anwendung einer Ayurveda-Behandlung gemindert.

Unsere Empfehlung für Ihre Gesundheit:

Um gesund­heit­liche Disba­lancen oder Emoti­ons­schwan­kungen auszu­gleichen und um innere Zufrie­denheit und Ausge­gli­chenheit zu erlangen, empfehlen wir eine regel­mäßige Massage mit den für Sie ausge­suchten ayurve­di­schen Ölen in kürzeren Abständen (wenn möglich 14-tägig). Vor einer Kuran­wendung sollte unbedingt ein Konsti­tu­ti­onstest durch­ge­führt werden.

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